Vorschriften

Neu seit 2015

Kaminhöhen

Hier haben sich seit 2015 die Vorschriften geändert- Gemäss BAFU (Bundesamt für Umwelt) gelten heute NEU folgende MINDESTHÖHEN von Kaminanlage. 

Die alten Mindesthöhen werden durch die Baubehörden nur noch in absoluten Ausnahmefällen bewilligt.

Bei einem Flachdach muss der Kaminaustritt 1.5 Meter über der Dachfläche sein.
Bei einem Schrägdach muss der Kaminaustritt 0.5 Meter über First sein.

Häufiger Planungsfehler

Frischluftquerschnitt

Der häufigste Planungsfehler ist, dass Feuerstätten ohne oder mit einer zu kleinen Frischluftzufuhr geplant werden. Jedes Cheminée und jeder Cheminéeofen benötigt zwingend eine ausreichende Frischluftzufuhr. Wird nicht ausreichend Frischluft zur Feuerstätte zugeführt, so hat dies bei der heutigen dichten Bauweise unmittelbare Funktionsstörungen zur Folge.

Frischluft Cheminéeofen

Entgegen der viel verbreiteten Meinung braucht auch ein Cheminéeofen / Schwedenofen zwingend eine Frischluftzufuhr.

Frischluft Cheminée

Je nach Feuerstellengrösse und Kaminquerschnitt brauch ein Cheminée folgende Frischluft-Querschnitte:

  • kleines Cheminée: 1 x d=150mm oder 175qcm
  • mittleres Cheminée: 2 x d=150mm oder 350qcm 
  • grosses Cheminée: 3 x d=150mm oder 525qcm

Querschnitte Frischluft

  • Frischluft kann in runden Rohren oder in Flachkanälen zur Feuerstelle geführt werden, Haupsache der Querschnitt stimmt.
  • Frischluftlleitungen müssen im Normalfall gedämmt werden.

Leitungsführung

  • Frischluftleitungen werden über den Boden (Betondecke) oder direkt über die Aussenwand zum Cheminée geführt.
  • Eine Frischluftführung vom Dach ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

 
Gerne beraten wir Sie bezüglich einer optimalen Luftführung.

Neu seit 2015

Brandschutz

Jede Feuerstätte braucht eine ausreichen Brandschutzwärmedämmung. Diese verhindert eine Brandgefährdung. Die Brandschutzvorschriften haben sich auf 2015 verändert!

Nicht brennbare Wände

Wärmedämmung gemäss Herstellerangaben, je nach Modell 4 - 12 cm Dämmung

Brennbare Wände

  • Vormauerung vor brennbare Wände mit einer Mindeststärke von 12cm.
  • Vormauerung seitlich 20cm über die Feuerstätte überstehend.
  • Wärmedämmung gemäss Herstellerangaben, je nach Modell 4-12cm Dämmung.

Brennbare Decken

Brennbare Decken (Holzkonstruktion) müssen mit mindestens 18cm gedämmt werden.

Vorbelag bei Cheminées

  • Brennbare Bodenbeläge vor Cheminées müssen ausreichend geschützt werden.
  • Der Vorbelag muss mindestens 40cm breit sein (ab Feuerraumkante).
  • Ist die Feuerstelle mehr als 40cm über Boden, so entspricht die Höhe der Vorbelagsbreite.

Profitieren Sie von unserem Wissen

Kontaktieren Sie uns bei allen Problemstellungen rund ums Wohnraumfeuer, ob Cheminée, Cheminéeofen, Kachelofen, Wassergeführte Anlagen oder Herde. Wir sind für sie da.